Rechtsprechung und Gesetzgebung |
17.04.2023
In letzter Woche erreichte die Nutzer des Dienstes ChatGPT eine überraschende Nachricht aus Italien: Die Nutzung der KI des renommierten Anbieters OpenAI wurde dort bis auf weiteres gesperrt. In einer... mehr
15.04.2023
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft, um den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union zu stärken. Mittlerweile sind fünf Jahre vergangen, seitdem diese... mehr
13.03.2023
Der Digital Services Act (DSA) ist eine neue Gesetzgebung, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen wurde und noch von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt... mehr
10.06.2022
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge regelt, dass Nachweise für Einwilligungen in Werbeanrufe an Verbraucher für die Dauer von 5 Jahren zu speichern sind. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000... mehr
01.04.2022
Mit Ihrer Entscheidung vom 15. März 2022 hat die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein Bußgeld in der Höhe von 50.000 Euro gegen ein ungenanntes Werbeunternehmen zu verhängen, weil dieses... mehr
Bußgelder |
28.07.2022
Die spanische Datenschutzbehörde ("AEPD") hat am 18. Juli 2022 eine Entscheidung veröffentlicht, in der sie Casmar Telecom S.L. eine Geldbuße in Höhe von 15.000 € auferlegte, nachdem eine Einzelperson... mehr
10.06.2022
Die französische Datenschutzbehörde CNIL spricht saftige Bußgelder aus. Google wurde mit einem Bußgeld von 150 Millionen Euro belegt und Facebook ist mit einem Bußgeld in Höhe von immerhin noch 60 Millionen... mehr
Information |
10.03.2023
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist ein wichtiges Instrument für betroffene Personen,, um die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Unternehmen sollten sich der Auskunftspflicht... mehr
28.07.2022
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") hat am 12. Juli 2022 einen Entwurf seines überarbeiteten Mindeststandards für Webbrowser veröffentlicht und zur Stellungnahme aufgefordert. Das... mehr
28.07.2022
Einige deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden (Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA)) sind aktuell an einer koordinierten Prüfung von Webhostern beteiligt. Dies hat... mehr
22.06.2022
Die Berliner Datenschutzbehörde hat am 16. Juni 2022 auf ihrer Webseite Informationen zu den Themen Werbung und Adresshandel bereitgestellt. Erläutert werden die Bereiche, in denen sich personenbezogene Daten... mehr
14.06.2022
In eigener Sache möchten wir es nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass wir den nächsten Schulungsturnus eingeläutet haben. Ab August begeben wir uns auf eine Roadshow zum Thema Datenschutz und werden die... mehr
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung unser Leben in vielerlei Hinsicht bereichert, aber auch neue Herausforderungen mit sich gebracht. Eine dieser Herausforderungen ist der Schutz personenbezogener Daten und die effektive Bekämpfung von Stalking in der digitalen Welt. Ein aktuelles Thema, das derzeit für Gesprächsstoff sorgt, ist die Überführung des § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ins Strafgesetzbuch (StGB). Diese Entwicklung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Datenschutz und die rechtliche Handhabung von Stalking-Fällen haben.
Zurückblickend auf das Jahr 2021 machte die FDP-Fraktion mit einem Gesetzesentwurf von sich reden, der darauf abzielte, den § 42 BDSG in das StGB zu integrieren. Der Fokus lag hier auf der „Veröffentlichung personenbezogener Daten“. Trotz der offensichtlichen Relevanz dieses Anliegens wurde der Vorschlag damals abgelehnt, was zu einer verpassten Chance in der Datenschutzgesetzgebung führte.
Nun, im Jahr 2023, steht ein neuer Anlauf bevor. Ein gemeinsamer Vorschlag von Bayern und Hamburg zielt darauf ab, § 42 BDSG zu überarbeiten und in das StGB zu überführen. Dieser Schritt wird als notwendig erachtet, um Datenschutzverletzungen und moderne Formen des Stalkings, die zunehmend digitale Technologien wie Bluetooth- und GPS-Tracker nutzen, effektiver zu bekämpfen. Diese Entwicklung zeigt die Notwendigkeit auf, rechtliche Lücken zu schließen, um Betroffene besser zu schützen.
Ein wesentlicher Aspekt in dieser Diskussion ist die sogenannte „Haushaltsausnahme“ im BDSG. Diese könnte die Anwendung des § 42 auf Stalking-Fälle erschweren. Daher ist es entscheidend, für Klarheit in diesem Bereich zu sorgen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Tatbestandsmerkmale des § 42 BDSG, wie gewerbsmäßiges Handeln, nicht typisch für Stalking sind. Eine Überarbeitung dieser Kriterien ist daher für einen effektiven Schutz unabdingbar.
Die Überführung des § 42 BDSG ins StGB verspricht nicht nur eine bessere Sichtbarkeit, sondern auch klarere rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl die Bekämpfung von Datenschutzverletzungen als auch von Stalking wesentlich verbessern könnten. Es ist ein wichtiger Schritt, der die Dynamik und die Herausforderungen unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft widerspiegelt.
Wir stehen nun an einem Wendepunkt, an dem die Entscheidung zur Überführung des § 42 BDSG ins StGB bevorsteht. Diese könnte eine bedeutende Veränderung im Bereich des Datenschutzes und der Stalking-Prävention mit sich bringen. Es bleibt spannend zu beobachten, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf unsere Gesellschaft und auf die Sicherheit und Privatsphäre jedes Einzelnen von uns haben wird.
Die Koordinaten zu uns:
54°01'33.5"N+10°44'55.7"E
Postanschrift: Grundanker GmbH
Fleethörn 25
24103 Kiel
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