Rechtsprechung und Gesetzgebung |
17.04.2023
In letzter Woche erreichte die Nutzer des Dienstes ChatGPT eine überraschende Nachricht aus Italien: Die Nutzung der KI des renommierten Anbieters OpenAI wurde dort bis auf weiteres gesperrt. In einer... mehr
15.04.2023
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft, um den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union zu stärken. Mittlerweile sind fünf Jahre vergangen, seitdem diese... mehr
13.03.2023
Der Digital Services Act (DSA) ist eine neue Gesetzgebung, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen wurde und noch von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt... mehr
10.06.2022
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge regelt, dass Nachweise für Einwilligungen in Werbeanrufe an Verbraucher für die Dauer von 5 Jahren zu speichern sind. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000... mehr
01.04.2022
Mit Ihrer Entscheidung vom 15. März 2022 hat die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein Bußgeld in der Höhe von 50.000 Euro gegen ein ungenanntes Werbeunternehmen zu verhängen, weil dieses... mehr
Bußgelder |
28.07.2022
Die spanische Datenschutzbehörde ("AEPD") hat am 18. Juli 2022 eine Entscheidung veröffentlicht, in der sie Casmar Telecom S.L. eine Geldbuße in Höhe von 15.000 € auferlegte, nachdem eine Einzelperson... mehr
10.06.2022
Die französische Datenschutzbehörde CNIL spricht saftige Bußgelder aus. Google wurde mit einem Bußgeld von 150 Millionen Euro belegt und Facebook ist mit einem Bußgeld in Höhe von immerhin noch 60 Millionen... mehr
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist ein wichtiges Instrument für betroffene Personen,, um die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Unternehmen sollten sich der Auskunftspflicht bewusst sein und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Anfragen zeitnah und effektiv zu bearbeiten. Worauf ist zu achten:
1. Die Antragsberechtigung: Jede betroffene Person hat das Recht, eine Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten.
2. Der Antrag selbst: Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und muss ausreichende Informationen zur Identifizierung der betroffenen Person enthalten. Eine Identitätsprüfung ist dabei obligatorisch.
3. Fristen: Unternehmen sind verpflichtet, Auskunftsanfragen innerhalb von einem Monat zu bearbeiten.
4. Informationsinhalte: Die Auskunft muss alle relevanten Informationen über die gespeicherten personenbezogenen Daten der betroffenen Person enthalten.
5. Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von der Auskunftspflicht, z.B. bei einer unverhältnismäßigen Belastung oder wenn die Daten einer rechtlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen.
6. Rechte der betroffenen Person bei Ablehnung: Wenn das Unternehmen die Auskunft verweigert, hat die betroffene Person das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen.
7. Umsetzung in der Praxis: Unternehmen sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie Auskunftsanfragen effektiv und zeitnah bearbeiten können.
Für Fragen zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen kontaktieren Sie uns gern.
Sonstiges |
11.11.2023, 14:54
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung unser Leben in vielerlei Hinsicht bereichert, aber auch neue Herausforderungen mit sich gebracht. Eine dieser Herausforderungen ist der Schutz personenbezogener... mehr
10.05.2022
Die Arbeit im Home-Office kann Datenschutz-Risiken mit sich bringen. - Schützenswerte Daten müssen richtig entsorgt werden und dürfen nicht einfach im Hausmüll landen. In manchen Situationen sollten die... mehr
Die Koordinaten zu uns:
54°01'33.5"N+10°44'55.7"E
Postanschrift: Grundanker GmbH
Fleethörn 25
24103 Kiel
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