Rechtsprechung und Gesetzgebung |
17.04.2023
In letzter Woche erreichte die Nutzer des Dienstes ChatGPT eine überraschende Nachricht aus Italien: Die Nutzung der KI des renommierten Anbieters OpenAI wurde dort bis auf weiteres gesperrt. In einer... mehr
15.04.2023
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft, um den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union zu stärken. Mittlerweile sind fünf Jahre vergangen, seitdem diese... mehr
13.03.2023
Der Digital Services Act (DSA) ist eine neue Gesetzgebung, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen wurde und noch von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt... mehr
10.06.2022
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge regelt, dass Nachweise für Einwilligungen in Werbeanrufe an Verbraucher für die Dauer von 5 Jahren zu speichern sind. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000... mehr
01.04.2022
Mit Ihrer Entscheidung vom 15. März 2022 hat die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein Bußgeld in der Höhe von 50.000 Euro gegen ein ungenanntes Werbeunternehmen zu verhängen, weil dieses... mehr
Bußgelder |
28.07.2022
Die spanische Datenschutzbehörde ("AEPD") hat am 18. Juli 2022 eine Entscheidung veröffentlicht, in der sie Casmar Telecom S.L. eine Geldbuße in Höhe von 15.000 € auferlegte, nachdem eine Einzelperson... mehr
10.06.2022
Die französische Datenschutzbehörde CNIL spricht saftige Bußgelder aus. Google wurde mit einem Bußgeld von 150 Millionen Euro belegt und Facebook ist mit einem Bußgeld in Höhe von immerhin noch 60 Millionen... mehr
Einige deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden (Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA)) sind aktuell an einer koordinierten Prüfung von Webhostern beteiligt. Dies hat die Berliner Datenschutzbehörde am 19. Juli 2022 bekanntgegeben und informiert, dass sie damit begonnen hat, die Datenverarbeitungsverträge ausgewählter Berliner Webhoster zu prüfen. Anlass der Prüfung sollen die Berichte und Anfragen von für die Verarbeitung Verantwortlichen zu den von diesen Webhostern angebotenen Verträgen sein, in denen deren Unvereinbarkeit mit der DSGVO festgestellt wurde. Organisationen, die als für die Verarbeitung Verantwortliche handeln, betreiben nach Feststellung der Berliner Datenschutzbehörde ihre Websites häufig über einen externen Dienstleister (Webhoster), der personenbezogene Daten im Namen dieser Organisationen verarbeitet. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hob hervor, dass in den Berichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen die von den Webhostern angebotenen Verträge keine ausreichenden Bestimmungen enthielten, um nachzuweisen, dass der Webhoster die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen umsetzt.
Zur Unterstützung der für die Verarbeitung Verantwortlichen soll nun eine Prüfung der Webhoster anhand einer speziell für solche Prüfungen entwickelten Checkliste durchgeführt werden und die Mängel der Webhosting-Verträge behoben werden. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass die mit einer Anleitung versehene Checkliste, einen Standard für Webhosting-Verträge darstelle, die auch in anderen Bereichen verwendet werden könne. IT-Dienstleister werden aufgefordert, ihre Standardverarbeitungsverträge eigenständig zu überprüfen und an das Gesetz anzupassen.
Weitere Informationen aus der Pressemitteilung finden Sie hier, die Checkliste hier und die Anleitung hier.
Sonstiges |
11.11.2023, 14:54
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung unser Leben in vielerlei Hinsicht bereichert, aber auch neue Herausforderungen mit sich gebracht. Eine dieser Herausforderungen ist der Schutz personenbezogener... mehr
10.05.2022
Die Arbeit im Home-Office kann Datenschutz-Risiken mit sich bringen. - Schützenswerte Daten müssen richtig entsorgt werden und dürfen nicht einfach im Hausmüll landen. In manchen Situationen sollten die... mehr
Die Koordinaten zu uns:
54°01'33.5"N+10°44'55.7"E
Postanschrift: Grundanker GmbH
Fleethörn 25
24103 Kiel
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