Eine der wichtigsten Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Behörden und Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, sofern diese in der DSGVO, im Europäischen Recht oder im Recht der jeweiligen Mitgliedsstaaten vorgesehen sind. Der Datenschutzbeauftragte kann ein betrieblicher (interner) Datenschutzbeauftragter oder ein externer Datenschutzbeauftragter sein.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind sehr vielseitig. Er hilft bei der Selbstkontrolle des verantwortlichen Unternehmens und soll durch Beratung und Überwachung einen effektiven Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Um diese Kontrolle zu gewährleisten, ist er nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei. Der Datenschutzbeauftragte ist aber auch nicht weisungsbefugt und trifft keine selbstständigen Entscheidungen über die Umsetzung des Datenschutzes. Verantwortlicher bleibt immer das Unternehmen und damit die Geschäftsführung. Der Datenschutzbeauftragter ist für eine praktische und gesetzeskonforme Organisation des Datenschutzes verantwortlich.
Bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen zu beachten.
Der externe Datenschutzbeauftragte muss ebenso wie der interne Datenschutzbeauftragte nach den Anforderungen der Art. 37 Abs. 5 und Art. 39 DSGVO bestellt werden. Auf der Grundlage dieser Regelungen muss er bereits zum Zeitpunkt seiner Bestellung über die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche berufliche Qualifikation und die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, wobei sich der erforderliche Kenntnisstand grundsätzlich nach dem Umfang der Datenverarbeitung durch den Verantwortlichen und der Schutzbedürftigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten richten sollte.
Praktische Erfahrungen, technische Kenntnisse, Aus- und Weiterbildungen sowie der Nachweis einer speziellen Datenschutzschulung können dabei verlangt werden. In der Regel muss der Datenschutzbeauftragte auch über IT-Qualifikationen verfügen, damit die teilweise technisch sehr komplexen Vorgänge auch verstanden werden. Darüber hinaus sollte der Datenschutzbeauftragte über eine zumindest grundlegende juristische Kenntnis verfügen, um die Vielzahl der Regelungen, die sich ergeben, zu verstehen. Die Rechtsprechung dabei zu beobachten und in der Beratung auch anwenden zu können, ist eine weitere Herausforderung. Diese Qualifikationen zu erwerben und zu erhalten ist für viele Unternehmen budgetrelevant.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes zu beraten und externe Datenschutzbeauftragte zu stellen. So können Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und auf unsere Expertise setzen. Sie sparen damit Kosten und wir sorgen durch unsere Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung für die erforderlichen Qualifikationen. Mit diesen entwickeln wir mit Ihnen Ihre Konzepte zur Umsetzung von Datensicherheit und dem Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen und sensibilisieren Sie nicht nur die Unternehmensführung, sondern sorgen auch dafür, dass die Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, im rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden.
Als externen Datenschutzbeauftragten beantworten wir Ihre Fragen zum Datenschutz, überwachen Ihre Datenschutzmaßnahmen und beraten Sie bei der Umsetzung oder Planung von technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wir sind Ihr Kompass im Datenschutz und der Informationssicherheit.
Darüber hinaus begleiten und beraten wir Ihre IT-Abteilungen, zum Beispiel bei der Nutzung oder Planung sowie Implementierung zukünftiger IT-Infrastruktur. So kann zum Beispiel vor der Einführung neuer Softwareprodukte, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bewertet werden, um mögliche Verstöße schon im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern.
Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.